Novum-RGI

Speak Up!

Die RGI-Gruppe, die großen Wert auf ethische Fragen und eine ordnungsgemäße Geschäftstätigkeit legt, hat im Rahmen ihres „Risikokontroll- und -managementsystems“ ein System zur Bearbeitung von Meldungen, einschließlich anonymer Meldungen, eingeführt, das in Italien und im Ausland und für alle Unternehmen der RGI-Gruppe gilt.

Die RGI-Gruppe glaubt an die Schaffung eines inklusiven Arbeitsumfelds, in dem sich die Mitarbeiter in einem sicheren Umfeld verwirklichen können. Dies trägt zur Förderung einer offenen Kultur bei, in der sich jeder wohl fühlt und seine Ideen - und seine Herausforderungen - einbringen kann.

Gleichzeitig dazu verlangt und erwartet die RGI-Gruppe von ihren Mitarbeitern, Zeitarbeitern und Praktikanten, Führungskräften, Mitgliedern der Unternehmensorgane der RGI-Gruppe sowie von Beratern, Mitarbeitern, Dritten im Allgemeinen wie Partnern, Lieferanten und Kunden ein Verhalten, das den Gesetzen entspricht und mit dem Regelwerk des internen Sicherungs- und Risikomanagementsystems in Einklang steht:

  • Verhaltenskodex der Gruppe;
  • Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodell gemäß dem italienischen Gesetzesdekret Nr. 231 vom 8. Juni 2001;
  • Richtlinien zur Korruptionsbekämpfung;
  • Verhaltenskodex für Lieferanten.

Im Einzelnen kann Folgendes gemeldet werden:

  • eine kriminelle Handlung (Verbrechen oder Vergehen);
  • einen schweren und offensichtlichen Verstoß gegen das Gesetz;
  • ein Verhalten oder eine Situation, die gegen den Verhaltenskodex oder die Richtlinien der Gruppe und damit gegen das Compliance Program der RGI-Gruppe verstößt;
  • eine Situation, die das öffentliche Interesse bedrohen oder ernsthaft beeinträchtigen könnte (z. B. in Bezug auf die öffentliche Gesundheit oder Sicherheit);
  • ein schwerwiegender, potenzieller oder tatsächlicher Verstoß in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit oder Umwelt;
  • ungerechtfertigte Repressalien.

Zu diesem Zweck bietet die RGI-Gruppe (i) einen sicheren und vertraulichen Meldekanal - auch für anonyme Meldungen - der von einem spezialisierten Drittanbieter verwaltet wird, (ii) sowie eine Richtlinie Speak Up!.

Die Daten der gemeldeten Personen und Vorfälle werden auch im Einklang mit den Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2019/1937 vertraulich gehandhabt, damit der Hinweisgeber keiner Form von Repressalien ausgesetzt ist.

Die Anwendung dieser Regeln ist auf Fälle beschränkt, in denen die Meldung konkret, begründet und überprüfbar ist und in gutem Glauben erfolgt, weil der Hinweisgeber aus gutem Grund glaubt, dass ein Verstoß oder ein Ereignis, das gegen interne Vorschriften und Gesetze verstößt, stattgefunden hat, stattfindet oder in aller Wahrscheinlichkeit stattfinden wird.

Daher sind falsche oder besonders belastende Behauptungen, bloße Verdächtigungen oder Gerüchte, Beschwerden persönlicher Natur oder Forderungen nicht zulässig.

In Italien werden Meldungen über Verstöße gegen das Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodell und den Ethikkodex der RGI S.p.A. gemäß dem ital. Gesetzesdekret Nr. 231/2001 direkt über den Kanal Speak Up! an das hierfür zuständige Aufsichtsorgan gemäß dem Whistleblowing-Verfahren im Anhang zum Modell 231 von RGI S.p.A. weitergeleitet, auf das verwiesen wird und hier einsehbar ist (https://www.rgigroup.it/governance).

Im Falle von Unimatica-RGI S.p.A., die über ein eigenes Verfahren zur Meldung von Verstößen verfügt zur Verfügung gestellt von Gesetzesdekret Nr. 231/2001, können letztere nicht über den IT-Kanal Speak Up! erstattet werden, sondern müssen ausschließlich bei Unimatica-RGI S.p.A. gemäß den Bestimmungen ihres Modells 231 (https://www.unimaticaspa.it/it/codice-etico-e-modello-231) eingehen.

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